Meerschweinchenhilfe e.V.

Patenschaftsinfos

Viele der Meerschweinchen, die die Meerschweinchenhilfe e.V. übernimmt, sind verwahrlost, krank und/oder alt, oder sie haben körperliche Gebrechen. Solche Tiere sind nur sehr schwer oder überhaupt nicht mehr in private Hände zu vermitteln, sie verbleiben dann bis zu ihrem Lebensende bei einer unserer Pflegestellen.

Dies führt zu einer nicht unerheblichen finanziellen Belastung unserer aktiven Vereinsmitglieder, von dem verstärkten Arbeits- und Zeitaufwand gar nicht zu sprechen.

Wir bieten daher interessierten Menschen, die gerne helfen möchten – ohne selbst ein Tier aufnehmen zu können oder unserem Verein bei zu treten – an, Patenschaftsverträge mit unserem Verein zu schließen.

Im Gegensatz zu unseren Mitgliedsbeiträgen, von denen u.a. auch Porto- und sonstige Kosten getragen werden müssen, werden die Gelder der Patenschaften generell nur zur Pflege und Betreuung der Meerschweinchen benutzt.

Kontakt: patenschaften@meerschweinchenhilfe.de


Wir bieten verschiedene Varianten der Patenschaft an, zwischen denen Sie wählen können:

Kastrationspatenschaft

Mit einer Kastrationspatenschaft übernehmen Sie einmalig die Kosten für eine Kastrationsoperation. Eine Kastration kostet uns ca. € 100,- pro Tier. Sollten Sie sich für eine Patenschaft entscheiden, freuen wir uns über jeden (!) Betrag auf folgendes Konto:

Unsere Bankverbindung:

IBAN: DE81 6115 0020 0008 6305 13 
BIC:   ESSLDE66XXX

Konto-Nr. 8630513
BLZ 611 500 20
Kreissparkasse Esslingen

Spenden sind steuerlich absetzbar; auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne ab € 20,- eine Spendenquittung aus. Hierzu geben Sie bitte auf der Überweisung den Vermerk “Spendenquittung” und Ihre vollständige Anschrift an, damit Ihnen die Bescheinigung zugesandt werden kann.

Eine Kastration ist aus vielen Gründen leider oft unumgänglich: Der häufigste Grund ist, dass sich manche Böckchen nicht oder nur schwer in eine bestehende Bockgruppe integrieren lassen. Nach einer Kastration haben sie dann die Chance, mit einem oder mehreren Weibchen in einem Haarem zusammenzuleben, ohne das weiterer Nachwuchs entsteht. Alle Kastraten, die noch keine Paten haben, finden Sie unter: Kastraten

Poolpatenschaft

Hier wird der Patenbetrag für alle Meerschweinchen verwendet, die das Geld gerade benötigen. Der Vertrag wird auf unbefristete Dauer geschlossen. Sollte es dem Paten – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr möglich sein, den Verpflichtungen nachzukommen, so kann gegen eine einfache schriftliche Information die Patenschaft aufgelöst werden. Eine Rücküberweisung bereits bezahlter Beiträge erfolgt jedoch nicht.

Vollpatenschaft

Bei der speziellen Patenschaft sucht sich der Pate ein bestimmtes Tier aus, für welches er die Patenschaft übernimmt.

Vollpatenschaft mit Tierarzt-Kosten-Information

Der Pate wird über eventuelle Tierarztkosten, die über die Gesunderhaltung/Pflege des Patentieres anfallen, informiert und kann entscheiden,  ob er einen Teil der Tierarztrechnung (oder evtl. die gesamte Rechnung)  übernehmen kann/möchte. Die Meerschweinchenhilfe e.V. wird die entsprechenden Tierarztrechnungen bezahlen und die Belege an den Paten zur Information weiterleiten. Der Pate überweist den Betrag, den er von dieser Tierarztrechnung übernehmen möchte,  innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Belege auf das Spendenkonto der Meerschweinchenhilfe e.V. und erhält nach Eingang der Überweisung einen entsprechenden Spendenbescheid.

Für die Vollpatenschaften (mit oder ohne Tierarzt) gelten die folgenden Bedingungen:
Das genauer beschriebene, aufgrund der aktuellen Situation als nicht vermittelbar angesehene Meerschweinchen wird nach Anerkennen des Patenschaftsvertrages durch den Paten weiterhin bei der Meerschweinchenhilfe e.V. artgerecht betreut und medizinisch versorgt. Der Pate unterstützt diese Betreuung durch einen monatlichen Beitrag von € 5,- auf das Konto der Meerschweinchenhilfe e.V.. Für den Jahresbeitrag erhält der Pate eine steuerlich absetzbare Spendenbescheinigung. Der Patenschaftsbeitrag kann auch als einmalige Zahlung pro Jahr (entspricht € 60,-) überwiesen werden.
Die Patenschaft wird für die Lebenszeit des Meerschweinchens geschlossen. Sollte es dem Paten – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr möglich sein, den Verpflichtungen nachzukommen, so kann gegen eine einfache schriftliche Information die Patenschaft aufgelöst werden. Eine Rücküberweisung bereits bezahlter Beiträge erfolgt jedoch nicht.
Die Meerschweinchenhilfe e.V. hat das Recht, das Meerschweinchen von seiner derzeitigen Betreuungsstelle an eine andere Betreuungsstelle innerhalb des Vereins weiterzugeben, sofern dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist. Eine Vermittlung des Tieres an Dritte außerhalb des Vereins ist, falls es sich entgegen der aktuellen Erwartung ergeben sollte, ebenfalls zulässig. Über eine solche Änderung ist der Pate zu informieren. In diesem Fall gelten die gleichen Bedingungen wie im Falle des Ablebens des Tieres.
Wenn das Patentier weniger als den Patenbeitrag an Kosten verursacht, ist der Pate damit einverstanden, dass das Geld für ein anderes bedürftiges Schweinchen verwendet wird.
Im Falle des Ablebens des Meerschweinchens erhält der Pate sofort Nachricht. Der Patenschaftsvertrag erlischt in diesem Falle zum Ende des laufenden Monats. Eine Rückzahlung des ggf. zuviel bezahlten Patenschaftsbeitrages ist nicht vorgesehen.
Der Pate hat das Recht, eine Patenschaft für ein anderes, als nicht vermittelbar eingeschätztes Meerschweinchen der Meerschweinchenhilfe e.V. zu übernehmen. Gegebenenfalls wird der bereits überwiesene Patenschaftsbeitrag für diese neue Patenschaft angerechnet. Der monatliche Beitrag der neuen Patenschaft wird zum gegebenen Zeitpunkt durch einen neuen Patenschaftsvertrag festgelegt.

Geschenkpatenschaft

Sie möchten einer lieben Person eine Freude machen? Dann verschenken Sie zum nächsten Geburtstag, Jubiläum, Weihnachten oder einfach nur so eine Geschenkpatenschaft und unterstützen Sie so die Patentiere der Meerschweinchenhilfe. Der Beschenkte erhält von Ihnen oder direkt von uns eine Urkunde übersandt. Als besondere Freude an den zukünftigen
Paten können Sie eine kleine Widmung, ein paar Grüße und liebe Worte dazu schreiben. Die Geschenkpatenschaft kostet einmalig € 60,- (€ 5,- pro Monat) und endet nach 12 Monaten automatisch.
Einen speziellen Antrag dafür finden Sie hier.



Wir erlauben uns, sollten wir mehr Spezielle-Patenschafts-Anträge erhalten, als unvermittelbare Einzeltiere bei unseren Pflegestellen vorhanden sind, besonders pflegeintensive Tiere auch mehrfach mit Paten zu versorgen.

Im Gegenzug zur Patenschaftsübernahme wird der Pate – sofern er damit einverstanden ist – namentlich in unserer Patenliste erwähnt.

Der monatliche Beitrag beträgt für alle Patenschaften € 5,- im Monat. Für den Jahresbetrag von € 60,- erhält der Pate eine steuerlich absetzbare Spendenbescheinigung.

Haben Sie Interesse? Dann füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag auf Patenschaft aus und senden Sie uns diesen zu. Sie erhalten dann umgehend eine Patenschaftsurkunde zugeschickt.

Möchten Sie einem bestimmten Meerschweinchen helfen? Wir zeigen Ihnen gerne die Tiere, für die wir Paten suchen.

Wir danken Ihnen bereits im Voraus für Ihre Unterstützung.

Meerschweinchenhilfe e.V.

Kontakt: patenschaften@meerschweinchenhilfe.de