Die Meerschweinchenhilfe vermittelt Meerschweinchen nur gegen Schutzvertrag und Schutzgebühr. Daher möchten wir vor einer Vermittlung gerne erfahren, wie die Meerschweinchen bei Ihnen untergebracht sind. Mit der Reservierung freuen wir uns über Fotos und Maße der Unterbringung.
Bitte beachten Sie, dass gemäß unserem Vermittlungsvertrag für 2 Meerschweinchen eine Mindestgrundfläche von 0,98 qm (jedoch mind. eine Käfiggröße von 1,40 m x 0,70 m) auf einer Ebene zur Verfügung stehen muss. Für jedes weitere Tier muss die Mindestgrundfläche um 0,3 qm erweitert werden.
Mit unseren Tieren bekommen Sie Informationen zur Haltung und Pflege und auch ein “Servicepaket” bestehend aus Sorgen- und Beratungstelefon, kostenloses Krallenschneiden, Urlaubspflege (gegen Gebühr) und vielem mehr.
Sollten sich die Tiere in ihrem neuen Zuhause wider Erwarten nicht vertragen, besteht die Möglichkeit sie zurück zu geben oder es mit einem anderen Partner zu versuchen. Selbstverständlich nehmen wir im Falle von Allergien oder sonstigen zwingenden Gründen die Tiere sofort zurück.
Weitere Vermittlungsorganisationen teilen wir Ihnen gerne per E-Mail mit. Private Abgaben finden Sie unter externe Vermittlung.
Wir haben auch ständig gebrauchte Käfige und Zubehör günstig abzugeben!
Woher kommen die aufgenommenen Meerschweinchen?
Es verlieren viele Tiere ihr Zuhause durch eine plötzliche Allergie oder einen Umzug, Platzmangel oder sie werden als “uninteressant gewordenes Spielzeug”, das zuviel Arbeit macht, abgegeben. Oft wurde bei der Anschaffung nicht bedacht, dass Meerschweinchen ca. 8 Jahre alt werden und keine Kindertiere sind.
Wir haben schon Meerschweinchen gerettet, die von verantwortungslosen Züchtern oder Zoohändlern als Futter veräußert werden sollten. Leider gibt es neben den vielen Züchtern, die sich sehr für die Rassezucht einsetzen und ihren Nachwuchs an sorgsam ausgesuchte Interessenten vermitteln, wie in jedem Bereich zahlreiche “schwarze Schafe”, die auf Teufel komm raus Nachwuchs produzieren, ohne Rücksicht auf Rasse, Alter und Belastbarkeit der Muttertiere. Die Jungtiere werden als Billigware verkauft, ohne dass es von Interesse ist, wo sie hingeraten. Die Elterntiere, die irgendwann nicht mehr “das bringen”, was sich der Vermehrer vorstellt, werden leider oft an Besitzer von exotischen Tieren als Futter verkauft oder verschenkt.
Sogar ausgesetzte Meerschweinchen haben durch uns ein neues Zuhause gefunden.
Viele unserer Tiere kommen in verwahrlostem Zustand oder krank bei uns an. Die Tierarztkosten werden allein durch Mitgliedsbeiträge und Spenden getragen. Alle Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Einige dieser aktiven Mitglieder nehmen Tiere in ihren Privathaushalten auf pflegen und versorgen sie bis zur Vermittlung.
Wieso ein Schutzvertrag und -gebühr bei der Vermittlung?
Mit dem Schutzvertrag verpflichtet sich der neue Halter vor allem zur artgerechten Haltung des Tieres und zur tierärztlichen Versorgung. Die Inhalte des Schutzvertrags finden Sie hier.
Bei der Übernahme eines Tieres muss der neue Besitzer eine Schutzgebühr bezahlen. Durch diese finanzieren wir unsere Arbeit und sie deckt somit teilweise die Ausgaben für tierärztliche Versorgung, ggf. Kastration, Unterbringung und Futter der Vermittlungstiere. Schutzgebühren sind, neben Mitgliedsbeiträgen und Spenden, ein Baustein der Finanzierung eines Tierschutzvereins.
Unsere Schutzgebühr beträgt für jedes Tier (Weibchen oder Kastrat) 45,- €.